Adoption

Im Adoptionsrecht sind schwule und lesbische Paare in Österreich heterosexuellen Paaren gleichgestellt.

Die Stiefkindadoption, also die Adoption des leiblichen Kindes des Partners, wurde im Jahr 2013 nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geöffnet. Die Fremdkindadoption, also die Adoption eines rechtlich fremden Kindes, im Jahr 2016 nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2014.

Da in Österreich auch Einzelpersonen Kinder adoptieren können, ist eine Eingetragene Partnerschaft keine Voraussetzung für die Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar. Für die Vermittlung von Adoptionen sind in Österreich die Jugendämtern und bestimmte von ihnen beauftragte Vereine zuständig.

Damit eine Adoption rechtsgültig wird, muss ein Adoptionsvertrag zwischen Eltern(teil) und Kind (beziehungsweise dessen Vertreter) geschlossen werden. Die Adoption ist rechtsgültig, wenn das Gericht diesen Vertrag genehmigt.

Adoptionen mit internationalem Bezug

Auch hier gilt: Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare aus dem Ausland sind in Österreich genauso anzuerkennen wie entsprechende Adoptionen durch heterosexuelle Paare.

Für die Adoption von Kindern aus anderen Ländern gelten besondere, in internationalen Konventionen festgelegte Bestimmungen. Prinzipiell ist zu beachten: Österreichische Gerichte genehmigen eine Adoption, wenn sie in jenem Land (oder Ländern) erlaubt ist, dessen Staatsangehörigkeit die Adoptiveltern haben.

Ist in der Heimat der Adoptiveltern (oder eines Elternteils) die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare verboten, muss das österreichische Gericht dieses Verbot ignorieren, weil es nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs menschenrechtswidrig ist.

Welche Staatsbürgerschaft das minderjährige Kind hat, ist nur insofern wichtig, weil die zukünftigen Eltern den dort geltenden Bestimmungen für Adoptiveltern entsprechen müssen – also ob sie das Kind überhaupt adoptieren dürften. Die Adoption selbst geschieht dann durch ein österreichisches Gericht.