HomeAllgemeinGericht in Litauen erkennt erstmals Partnerin als zweite Mutter an

Gericht in Litauen erkennt erstmals Partnerin als zweite Mutter an

Einen wichtigen Etappensieg hat ein lesbisches Paar in Litauen erreicht: Zum ersten Mal hat ein Gericht eine gleichgeschlechtliche Partnerin als Elternteil anerkannt. Es ist eine Entscheidung, die vielen Regenbogenfamilien in dem baltischen Land Hoffnung macht.

Zum ersten Mal hat ein litauisches Gericht eine gleichgeschlechtliche Partnerin als Elternteil eines Kindes anerkannt: Das Urteil des Bezirksgerichts Vilnius erkennt die beiden Frauen als Eltern des Kindes an, berichtet der litauische Rundfunk LRT.

Nun sind beide Frauen in den Dokumenten der gemeinsamen Tochter

Geklagt hatten Birutė Sabatauskaitė, Ombudsfrau für Chancengleichheit, und ihre Partnerin Jūratė Juškaitė, Direktorin des Litauischen Zentrums für Menschenrechte. Juškaitė kann nun ihren Namen als Elternteil in alle Dokumente der gemeinsamen Tochter eintragen lassen und hat damit alle Rechte einer Mutter.

„Von heute an fühlt sich unsere Familie sicherer. Das Urteil des Bezirksgerichts Vilnius, das mich als Mutter unserer kleinen Tochter anerkennt, ist rechtskräftig“, schrieb sie auf Facebook.

Der Fall könnte auch anderen Regenbogenfamilien Hoffnung geben

„Familienfälle sind sehr individuell, aber ja, dieser Fall könnte sicherlich Familien, die nicht der traditionellen Definition einer Familie entsprechen, Hoffnung geben“, meint Donatas Murauskas, der Juškaitė vor Gericht vertrat.

In einem Land, in dem gleichgeschlechtliche Paare und Familien nur wenige gesetzliche Rechte haben, ist dies eine bahnbrechende Entscheidung. Und auch, wenn der Fall keinen Präzedenzfall darstellt, zeigt er, dass litauische Gerichte offen für gleichgeschlechtliche Paare sind, um die Rechte von Familien und Kindern zu schützen.

Gleichgeschlechtliche Paare sind in Litauen rechtlich nicht anerkannt. Ein Gesetzentwurf zur Anerkennung von Lebenspartnerschaften wartet auf die endgültige Abstimmung im litauischen Parlament, aber die neu gewählte Regierung, eine Koalition aus Sozialdemokraten und Nationalisten, will das Gesetz nicht in ihr Regierungsprogramm aufnehmen. 

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