HomeJapan: Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen für Obergericht verfassungswidrig

Japan: Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen für Obergericht verfassungswidrig

Der Osaka High Court urteilt zugunsten von schwulen und lesbischen Paaren und widerspricht damit der vorherigen Entscheidung eines Bezirksgerichts. Eine Entschädigung bleibt jedoch aus.

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Osaka High Court heute, Dienstag, entschieden, dass das Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Japan gegen die Verfassung verstößt. Das berichtet die japanische Tageszeitung Asahi Shimbun. Damit gaben die Richter unter Vorsitz von Kumiko Honda drei Klägerpaaren recht, die zuvor wegen Diskriminierung geklagt hatten.

Die Kläger – drei gleichgeschlechtliche Paare aus Kyoto, Kagawa und weiteren Präfekturen – hatten insgesamt sechs Millionen Yen, das sind umgerechnet etwa 37.000 Euro, als Schadenersatz vom japanischen Staat gefordert. Diese Forderung wies das Gericht jedoch zurück.

Urteil widerspricht vorheriger Instanz

Das Urteil des Osaka High Court kippt die Entscheidung des gleichnamigen Bezirksgerichts, das die bisherige Gesetzeslage noch für zulässig erklärt hatte. Dort hatte man argumentiert, dass die Einschränkung der Ehe auf heterosexuelle Paare „zum Schutz der Beziehungen von Mann und Frau, die Kinder zeugen und aufziehen“, gerechtfertigt sei.

Die zuständige Richterin stellte nun klar, dass diese Interpretation nicht länger haltbar sei. Die bisherige rechtliche Auslegung schließe gleichgeschlechtliche Paare in unzulässiger Weise vom Eherecht aus, so das Gericht. Dennoch sei kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung gegeben.

Symbolisches Urteil mit landesweiter Bedeutung

Es ist bereits das fünfte Mal, dass ein Obergericht in Japan das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare kritisiert. Doch das Urteil aus Osaka sticht heraus: Zum ersten Mal wird ein Urteil einer Vorinstanz aufgehoben, das das Verbot zuvor bestätigt hatte. In ähnlichen Fällen hatten sich auch bereits die Obergerichte in Sapporo, Tokio, Fukuoka und Nagoya mit der Thematik beschäftigt.

„Was hinterfragt werden muss, ist die Rationalität, gleichgeschlechtliche Paare vom Eherecht auszuschließen“, erklärten die Kläger vor Gericht. Sie betonten, dass das bestehende System der Partnerschaften, das von einigen Kommunen angeboten wird, keine rechtlich gleichwertige Alternative darstelle. Diese Systeme würden vielmehr die Diskriminierung fortführen.

Kläger kritisieren staatliche Argumentation

Besonders kritisierten die Kläger die Argumentation des Bezirksgerichts, das sich auf die Fortpflanzungsfähigkeit heterosexueller Paare stützte. „Es gibt heterosexuelle Paare, die gar keine Kinder wollen“, so ein Kläger in der Verhandlung.

Auch wiesen sie darauf hin, dass durch eine Öffnung der Ehe für alle niemandem geschadet werde. „Die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen würde viele Menschen glücklich machen – und niemanden unglücklich“, hieß es aus dem Kreis der Kläger.

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