HomeAllgemeinEuGH-Gutachten: Polen soll Ehe zweier Männer anerkennen

EuGH-Gutachten: Polen soll Ehe zweier Männer anerkennen

Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs legt nahe: Polen muss die in Deutschland geschlossene Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paars ins Personenstandsregister eintragen. Dies sei laut EU-Recht notwendig, um die Freizügigkeit und die Grundrechte der Betroffenen zu gewährleisten.

Ein gleichgeschlechtliches Paar, bestehend aus einem Polen und einem Deutschpolen, hatte 2018 in Berlin geheiratet. Als sie ihre Ehe in das polnische Personenstandsregister eintragen lassen wollten, wurde ihr Antrag abgelehnt – mit Verweis auf das polnische Recht, das keine gleichgeschlechtlichen Ehen anerkennt.

Daraufhin wandten sich die Eheleute an das höchste Verwaltungsgericht in Polen, das den Fall zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleitete. Es sollte geklärt werden, ob EU-Recht ein Mitgliedsland verpflichtet, eine im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen und einzutragen.

Generalanwalt sieht Pflicht zur Eintragung

Der zuständige EuGH-Generalanwalt Jean Richard de la Tour vertrat in seinen Schlussanträgen am Donnerstag in Luxemburg eine klare Position: Wenn ein EU-Mitgliedsstaat – wie Polen – keine gleichgeschlechtliche Ehe kennt, aber auch keine andere Möglichkeit bietet, den Familienstand offiziell zu dokumentieren, müsse er die Ehe zumindest nach außen anerkennen und in das Personenstandsregister aufnehmen.

„Eine Weigerung kann die Rechte auf Freizügigkeit sowie auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzen“, so de la Tour. Es gehe dabei auch um ganz praktische Fragen wie Erbschaft, Steuer oder Eigentum, die nur mit einem offiziellen Ehenachweis geregelt werden können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), eine Einrichtung des Europarates, hatte Polen deshalb schon im Dezember 2023 verurteilt. Dessen Urteile sind für die betroffenen Länder aber nicht bindend.

Polen gehört bei LGBTI-Rechten zu den restriktivsten Ländern Europas

Polen zählt zu den wenigen EU-Staaten, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften weder rechtlich anerkennen noch gesetzlich schützen. Neben Polen verweigern nur noch Rumänien, Bulgarien, die Slowakei und Litauen jegliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. Auf dem jährlichen Index der LGBTI-Rechte von ILGA-Europe rangiert Polen regelmäßig auf den hinteren Plätzen.

Auch das politische Klima hat sich in den letzten Jahren verschärft. Präsident Andrzej Duda sagte im Präsidentschaftswahlkampf 2020: „LGBT ist keine Person, es ist eine Ideologie.“ Die damalige nationalkonservative Regierungspartei PiS sprach von „importierten Werten“ und unterstützte die Einrichtung sogenannter „LGBT-ideologiefreier Zonen“, die später teilweise gerichtlich aufgehoben wurden.

Hoffnung auf Signalwirkung für Gleichberechtigung

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind rechtlich nicht bindend, doch häufig folgt der EuGH ihren Empfehlungen. Ein Urteil steht noch aus. Artur Kula, einer der Anwälte des Paares, erklärte gegenüber Courthouse News : „Das Gutachten des Generalanwalts gibt uns Hoffnung. Es könnte ein Ausweg aus der rechtlichen Sackgasse in Polen sein.“

Auch queere Aktivist:innen äußerten sich positiv. Annamaria Linczowska von der polnischen Campaign Against Homophobia sagte: „Wenn Polen als fortschrittliches europäisches Land wahrgenommen werden will, muss es Gleichberechtigung garantieren.“ Sinéad Gough von ILGA-Europe betonte, dass ein entsprechendes Urteil rechtliche Lücken schließen und gleiche Rechte für alle Partnerschaften innerhalb der EU sicherstellen könnte.

Ein Gesetzentwurf zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wurde zwar im Oktober 2024 vorgestellt, muss aber noch vom Präsidenten unterzeichnet werden – was unter der aktuellen politischen Führung als unwahrscheinlich gilt.

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