Sonntag, 23. Juni 2024
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Eingetragene Partnerschaften im Ausland

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Was ist eine Eingetragene Partnerschaft im Ausland „wert“? Wo wird sie anerkannt, und welche Rechte habe ich dann? Hier ein kurzer Überblick über die rechtliche Situation:

Österreichische Eingetragene Partnerschaften im Ausland

Es gilt jeweils das Recht des Landes, in dem man sich aufhält. Gibt es dort eine Eingetragene Partnerschaft, haben österreichische Paare in der Regel die gleichen Rechte. Gibt es keine Eingetragene Partnerschaft, gilt das Paar in dem Land rechtlich als Fremde. Hat das Land die Ehe geöffnet und dafür die Eingetragene Partnerschaft abgeschafft, gilt das österreichische Paar in dem Land rechtlich ebenfalls als Fremde.

Ausländische Eingetragene Partnerschaften in Österreich

Im Ausland geschlossene Eingetragene Partnerschaften werden in Österreich automatisch anerkannt, wenn sie im Land, in dem sie geschlossen wurden, legal sind. Auf die Staatsangehörigkeit der Partner, ihren Wohnort oder andere Umstände kommt es nicht an.

Österreichische Staatsbürger können die Eintragung dieser Partnerschaften im Geburtenbuch beantragen. Auch Eingetragene Partnerschaften, die vor dem 1. Jänner 2010 im Ausland geschlossen wurden, sind in Österreich gültig.