Im Ausland

Was ist eine Eingetragene Partnerschaft im Ausland „wert“? Wo wird sie anerkannt, und welche Rechte habe ich dann? Hier ein kurzer Überblick über die rechtliche Situation:

Österreichische Eingetragene Partnerschaften im Ausland

Es gilt jeweils das Recht des Landes, in dem man sich aufhält. Gibt es dort eine Eingetragene Partnerschaft, haben österreichische Paare in der Regel die gleichen Rechte. Gibt es keine Eingetragene Partnerschaft, gilt das Paar in dem Land rechtlich als Fremde. Hat das Land die Ehe geöffnet und dafür die Eingetragene Partnerschaft abgeschafft, gilt das österreichische Paar in dem Land rechtlich ebenfalls als Fremde.

Ausländische Eingetragene Partnerschaften in Österreich

Im Ausland geschlossene Eingetragene Partnerschaften werden in Österreich automatisch anerkannt, wenn sie im Land, in dem sie geschlossen wurden, legal sind. Auf die Staatsangehörigkeit der Partner, ihren Wohnort oder andere Umstände kommt es nicht an.

Österreichische Staatsbürger können die Eintragung dieser Partnerschaften im Geburtenbuch beantragen. Auch Eingetragene Partnerschaften, die vor dem 1. Jänner 2010 im Ausland geschlossen wurden, sind in Österreich gültig.

Gleichgeschlechtliche Ehen aus dem Ausland in Österreich

Gleichgeschlechtliche Ehen sollten in Österreich dann anerkannt werden, wenn beide Eheleute Staatsbürger von Ländern sind, in denen die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet wurde.

Was passiert, wenn zum Beispiel ein Österreicher einen US-Bürger in den Vereingten Staaten heiratet, ist noch nicht ganz geklärt. Eigentlich sollte das „Registerstaatprinzip“ gelten, die Ehe also auch in Österreich Gültigkeit haben.

In Österreich geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen

Gleichgeschlechtliche Ehen könnten in Österreich dann geschlossen werden, wenn beide Eheleute Staatsbürger von Ländern sind, in denen die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet wurde.

Eine in Österreich geschlossene Ehe kann gleichgeschlechtlich werden, wenn einer der Ehepartner eine Geschlechtsanpassung vornimmt. Er muss sich dann nicht scheiden oder die Ehe in eine Eingetragene Partnerschaft umwandeln lassen.